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Fünf Irrtümer über die Witwenrente: Nicht jeder Hinterbliebene erhält sie

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Von: Jasmin Farah

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Die Witwenrente ist ein komplexes Thema, da sich viele Mythen darum ranken. Fest steht: Stirbt der Ehepartner, erhalten sie die Hinterbliebenen. Doch es gibt einiges zu beachten.

Wenn der Ehepartner stirbt, ist das für die Angehörigen eine schmerzhafte Erfahrung. Doch während man trauert, scheint es so, als ob man gar keine Zeit dafür hätte. Schließlich ist nach einem Todesfall so viel zu organisieren. Beerdigung, Leichenschmaus und auch der Nachlass sind Dinge, die jetzt anstehen und bewältigt werden müssen. Es stellen sich oftmals weitere Fragen, wenn es um das Erbe geht, vor allem, wenn sich Hindernisse oder sogar Schulden ergeben. Das kann die Hinterbliebenen vor finanzielle Schwierigkeiten stellen.

Fünf Irrtümer über die Witwenrente: Nicht jeder Hinterbliebene erhält sie

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Wenn der Ehepartner verstirbt, erhält man nicht automatisch eine Witwen- oder Witwerrente.  © IMAGO / Sven Simon

Um diese zu unterstützen, gibt es vom Staat die sogenannte Witwen- oder Witwerrente. Das Geld soll dabei helfen, den weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch nicht immer fällt sie so aus, wie erwartet. Das sind die fünf größten Irrtümer über die Witwenrente:

1. Die Witwenrente kommt automatisch.

Die Witwenrente steht der hinterbliebenen Partnerin oder dem Partner zu. Das bedeutet aber nicht, dass diese automatisch das Geld erhalten. Der Rentenversicherungsträger kommt nach dem Tod nicht auf den Hinterbliebenen zu. Stattdessen muss dieser selbst einen Antrag auf Witwenrente stellen. Diese können Sie bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem Ihr verstorbener Partner versichert war, beantragen. War er gesetzlich versichert, ist es die Deutsche Rentenversicherung.

2. Jeder Hinterbliebene bekommt Witwenrente.

Nicht immer erhält man als Hinterbliebener Witwenrente. Es gibt einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. „Eine Voraussetzung für die Rente ist, dass die Hochzeit im Regelfall mindestens ein Jahr zurückgelegen hat“, so die Experten von Finanztest. Stirbt der Partner allerdings vor Ende des ersten Ehejahres, zum Beispiel durch einen Unfall, sieht es anders aus. Ansonsten spielen noch weitere Kriterien hinein, ob Sie Witwenrente erhalten oder nicht, wie zum Beispiel davon, wie alt Sie sind, ob Sie Kinder erziehen oder erwerbsgemindert sind.

3. Die Höhe der Witwenrente ist immer gleich.

Wie hoch die Witwenrente ausfällt, kann schwanken. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbefall erhalten die Hinterbliebenen gemäß dem „Sterbevierteljahr“ diese in voller Höhe des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehepartners. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dann wird noch unterteilt in große und kleine Witwenrente. Die große beträgt nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der Ehepartner/Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner vor dem 02. Januar 1962 geboren, sind es sogar 60 Prozent.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner/Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Wie die reguläre Altersrente wird auch die Hinterbliebenenrente zum 01. Juli jeden Jahres angepasst.

4. Man darf grenzenlos zur Witwenrente hinzuverdienen.

Es ist möglich, neben der Witwenrente noch zu arbeiten. Schließlich reicht das Geld oftmals nicht alleine aus, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch Vorsicht: Sie dürfen zwar hinzuverdienen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Freibetragsgrenze. Diese liegt nach einem pauschalen Abzug von 40 Prozent für Steuern und Sozialabgaben bis 01. Juli 2023 im Westen bei 950,93 Euro und im Osten bei 937,73 Euro pro Monat. Verdienen Sie mehr als das, wird der Betrag, der darüber hinausgeht, zu 40 Prozent der Witwenrente angerechnet. Mit der Folge, dass weniger ausbezahlt wird.

5. Geschiedene erhalten keine Witwenrente.

Nicht nur aktuelle Ehepartner, auch Geschiedene können unter Umständen eine Hinterbliebenenrente bekommen. Generell besteht kein Anspruch nach einer Scheidung auf eine Hinterbliebenenrente, aber es gibt Ausnahmen. Etwa, wenn die Ehe vor dem 01. Juli 1977 geschieden wurde oder man selbst danach zu Lebzeiten des früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet hat. Zudem erhalten Sie sie, wenn Sie im letzten Jahr vor dem Tod des Ehepartners von ihm Unterhalt bezogen haben oder einen Anspruch darauf hatten. Zu guter Letzt ist ein Bezug auch möglich, wenn der frühere Ehepartner bis zu seinem Tod die Mindestversicherungsgrenze von fünf Jahren erfüllt hat, durch einen Arbeitsunfall gestorben ist oder bereits eine Rente bezogen hat.

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