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Stadt Karlsruhe verbietet „Montagsspaziergänge“ und „Spaziergänge“

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Ein Mann telefoniert bei einer Querdenken-Demo.
Karlsruhe verbietet „Montagsspaziergänge“, bei denen Menschen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren (Symbolbild). © Christoph Schmidt/dpa

Per Allgemeinverfügung untersagte Karlsruhe die Teilnahme an Corona-Protesten, die nicht behördlich genehmigt wurden. Die Stadt bezieht sich auf die Verordnung in Baden-Württemberg.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Stadt Karlsruhe hat die Teilnahme an «Montagsspaziergängen» oder «Spaziergängen» untersagt, die nicht angezeigt und nicht behördlich bestätigt wurden. Dazu sei eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden, teilte die Stadt am Sonntagabend mit. Untersagt wurde auch die für Montagabend (20. Dezember) zunächst angezeigte, «aber wieder von den Anmeldern zurückgezogene und nicht behördlich bestätigte Versammlung auf dem Marktplatz».

Bei «Spaziergängen», die meist in Kommunikationskanälen wie Telegram angekündigt werden, protestieren die Teilnehmer regelmäßig in vielen Orten in Deutschland gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen. Die Stadt Karlsruhe verwies im Fall ihres Verbots unter anderem auf die Corona-Verordnung Baden-Württemberg.

Am Samstagabend hatten die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die Kreisverwaltung Bad Dürkheim (beide Rheinland-Pfalz) für den 20. Dezember geplante «Montagsspaziergänge» und andere vergleichbare Versammlungen verboten.

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