Bei Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Strafe: Stadt in Baden-Württemberg verordnet Katzen erneut Hausarrest

Um eine vom Aussterben bedrohte Vogelart zu erhalten, schickt die Stadt Walldorf Katzen in den Lockdown. Es ist bereits das zweite Mal, dass eine solche Maßnahme getroffen wird.
Walldorf - Bereits im vergangenen Jahr sorgte der „Hausarrest für Katzen“ in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) für Aufregung. Nun wird die strenge Maßnahme wiederholt, wie die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilte. Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, gilt im südlichen Teil der Stadt vom 1. April bis 31. August 2023 ein striktes Ausgangsverbot für die Fellnasen. Doch damit nicht genug: Bis 2025 wird der Katzen-Lockdown jährlich im selben Zeitraum wiederholt. Eine Ausnahmegenehmigung erhält lediglich, wer ein GPS-Tracking nachweisen kann, seinen Garten katzensicher einzäunt oder die Tiere an der Leine führt.
Während die Regel bei Katzenhaltern der Gemeinde für Unmut sorgt, betont Landrat Stefan Dallinger (CDU), dass sich das Instrument bislang als wirksam erwiesen habe. „Wir konnten im vergangenen Jahr beobachten, dass die mit der Allgemeinverfügung einhergehenden Maßnahmen die erhoffte Wirkung zeigten“, so Dallinger. „In der relevanten Zeit in 2022 war das Gebiet weitgehend, wenn auch nicht hundertprozentig katzenfrei.“ Dennoch sei die Gefahr für die Haubenlerchen signifikant reduziert worden.
Hausarrest für Katzen in Walldorf: Bei Verstoß drohen saftige Bußgelder
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Die Strafen liegen bei rund 500 Euro - oder auch bei bis zu 50.000 Euro für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden. Die ursprünglich in Baden-Württemberg weit verbreitete Vogelart ist in den vergangenen Jahren laut der Behörden extrem stark zurückgegangen. Laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) kommt die bedrohte Art fast nur noch in der nordbadischen Oberrheinebene vor. 2022 wurden landesweit 74 Reviere gezählt. 1987 und 1988 waren es noch 670, im Jahr 2019 hingegen knapp 40.
„Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie Rote Liste 1 – vom Aussterben/Erlöschen bedroht – eingestuft“, erklärt Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Dass gerade das Gebiet im südlichen Teil Walldorfs von der Allgemeinverfügung betroffen ist, hat einen einfachen Grund: Die Bebauung des Gebiets vor zehn Jahren war artenschutzrechtlich nur unter der Voraussetzung zulässig, dass es der Stadt Walldorf dort gelingt, die Brutreviere der Haubenlerche zu erhalten und den Schwerpunkt des Brutgebiets aus dem Baugebiet heraus zu verlagern. Die Zahl der dort ansässigen Brutpaare ist seit 2015 von fünf auf drei im vergangenen Jahr, zeitweise auf nur zwei gesunken.
Schutz der Haubenlerche in Walldorf: Es kommt auf jeden einzelnen Jungvogel an
Für den Fortbestand der Haubenlerche kommt es laut den Behörden auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an. „Seit einigen Jahren werden in Walldorf verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche während der Fortpflanzungszeit durchgeführt und fortlaufend verbessert“, sagt Bürgermeister Matthias Renschler. „Trotzdem konnte bislang die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt werden.“ So sei es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerche mit jeweils drei bis vier Eiern beziehungsweise Nestlingen – aus verschiedenen Gründen – letztendlich nur sehr wenige Jungvögel überlebt hätten.