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PCR-Testpflicht in Baden-Württemberg: Wo für Ungeimpfte jetzt härtere Regeln gelten

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Von: Franziska Schuster

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Mann nimmt einen PCR-Test vor
Künftig soll in Baden-Württemberg für den Einlass zu bestimmten Bereichen ein PCR-Test nötig sein. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Ab Montag tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Unter anderem soll künftig für den Einlass zu bestimmten Bereichen statt einem Schnelltest ein PCR-Test Pflicht sein.

Stuttgart - Nachdem sich die Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf eine neue Corona-Verordnung verständigt haben, gelten ab Montag in Baden-Württemberg neue Regelungen. Auch wenn die Inzidenz seit Juli im Land kontinuierlich steigt*, soll die Sieben-Tage-Inzidenz künftig nicht mehr als Richtwert dienen (BW24* berichtete). Das Leben soll zum Zustand vor der Pandemie zurückkehren. Personenobergrenzen für Zusammenkünfte fallen grundsätzlich weg, Diskotheken, Theater und viele mehr dürfen wieder uneingeschränkt besucht werden - zumindest gilt das für Geimpfte und Genesene. Auf alle anderen kommt eine neue Regelung zu: Nicht-Geimpfte bekommen künftig nur noch mit negativem PCR-Test Zutritt zu vielen Einrichtungen (*echo24 berichtete).

Im August änderten sich die Corona-Regeln in Baden-Württemberg*. Nun gibt es erneut Änderungen: Die Inzidenz wird bereits am kommenden Montag (16. August) nicht mehr als Orientierungshilfe dienen. Basis für die neue Verordnung in Baden-Württemberg* soll die 3G-Regel sein - somit gelten die neuen Freiheiten nur für diejenigen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Das erhöht den Druck auf diejenigen, die sich bisher nicht gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg* haben impfen lassen.

Ein einfacher Schnelltest wird dabei künftig nicht mehr ausreichend sein. „Die Details werden gerade unter Hochdruck innerhalb der Landesregierung erarbeitet, so ist zum Beispiel vorgesehen, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen können unter Vollauslastung öffnen“, sagt Marcel Murmann, Pressesprecher des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, gegenüber echo24. Die Bedingung dabei: die Besucher müssen geimpft, genesen oder in diesem Fall: mit einem PCR-Test negativ getestet sein.

PCR-Testpflicht in Baden-Württemberg: Hier reicht ein Schnelltest ab jetzt nicht mehr

Ein Antigenschnelltest soll weiterhin bei der Innen-Gastronomie, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern ausreichen. Ab 11. Oktober werden auch diese Tests kostenpflichtig. Es ist zudem geplant, dass PCR-Tests überall dort notwendig werden, wo intensive Körpernähe nicht zu vermeiden ist. Welche Bereiche genau dazu zählen, das definiert das Ministerium noch in den kommenden Tagen.

Diese Testarten gibt es, um eine Erkrankung mit Corona festzustellen:

PCR-TestBei diesem Test wird ein Nasen- oder Rachenabstrich von medizinischem Personal durchgeführt. Ausgewertet wird der Test von Laboren. Die Kosten: Je nach Bundesregierung zwischen 30 und 50 Euro.
Antigen-SchnelltestsDiese Tests können nur durch geschultes Personal vorgenommen werden. Auch hier wird ein Nasen- und Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt direkt vor Ort. Bisher war ein Test in der Woche kostenlos. Ab 11. Oktober soll der Test kostenpflichtig werden.
SelbsttestsWie es der Name schon sagt, können diese Tests selbst durchgeführt werden und durch einen Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

PCR-Tests gelten aktuell als die zuverlässigsten Nachweise für eine Corona-Erkrankung. Schnell- und Selbsttests haben eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden. In Baden-Württemberg sollen der neuen Regelung zufolge Ungeimpfte in den Bereichen, in denen ein Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann und keine Masken getragen werden können, vorab einen PCR-Test durchführen - etwa bei Konzerten, in Clubs oder Diskotheken. Für diesen müssen Ungeimpfte zudem bald selbst zahlen.

PCR-Testpflicht in Baden-Württemberg: Am Sonntag werden Details zur Verordnung verkündet

Die neue Regelung trifft nicht bei allen auf Zustimmung. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke etwa sagte, bei der Verpflichtung zu PCR-Tests gehe es „mehr um Schikane als um den Schutz der Bevölkerung“*.

Wie die Verordnung letzten Endes im Detail aussieht, steht noch nicht fest. Spätestens am Sonntag soll die Verordnung verkündet werden und schließlich am Montag in Kraft treten. Ob die 3G-Regel dann schon umgesetzt werden muss, ist bis dato unklar. Am Donnerstag hieß es jedoch, dass eine einwöchige Übergangsfrist vorgesehen sei. Die Verordnung ist zunächst für vier Wochen gültig. Mitte September beraten die Minister dann wegen einer neuen Verordnung. *BW24 und *echo24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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