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„Unverschämtheit“: Mutter mit Kind parkt zwei Zentimeter über Parklinie - und muss Strafe zahlen

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Von: Franziska Schuster

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Mutter und Kind steigen in ein geparktes Auto.
Es gibt nicht genügend Mutter-Kind-Parkplätze, lautet ein Vorwurf einer Frau aus Neckarsulm (Symbolbild). © Ute Grabowsky/IMAGO

Eine Frau in Neckarsulm erhielt einen Strafzettel, weil ihr Auto zwei Zentimeter über der Begrenzung stand. Das will sie sich nicht gefallen lassen.

Neckarsulm - Vor allem in Städten sind Parkplätze oft Mangelware oder das Parkticket teuer. Besonders Familien mit Kindern haben häufig Schwierigkeiten, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Besonders mit Kleinkindern kann das Ein- und Ausladen des Autos zur Herausforderung werden. So auch für eine Mutter in Neckarsulm (Baden-Württemberg).

Um ihr Kind samt Maxicosi aus dem Auto holen zu können, parkte sie ihren Wagen etwas über der Linie des Stellplatzes - und bekam dafür prompt einen Strafzettel. Eine Unverschämtheit, findet die Mutter und beschwert sich bei der Stadt.

Streit um Bußgeld: „Es ist schlicht Geldmacherei“

Eigentlich meinte es die Frau nur gut. Sie gibt zwar zu, mehr als einen Parkplatz belegt zu haben, wehrt sich aber aus gutem Grund gegen das Knöllchen: „Ich habe so parken müssen, damit ich mein Baby inklusive Maxicosi bequem ein- und ausladen kann, ohne dabei ein potenziell nebenan parkendes Fahrzeug zu beschädigen“, sagte sie der Heilbronner Stimme. Außerdem habe sie „maximal zwei Zentimeter“ über ihrem Stellplatz gestanden, so die Frau.

Ihrer Meinung nach gebe es zu wenige Mutter-Kind-Parkplätze, die dieses Problem lösen könnten. Daher empfindet sie den Strafzettel auch als eine „Unverschämtheit“ seitens der Stadt. „Es ist schlicht eine Geldmacherei“, findet sie. Schließlich seien im Umkreis, etwa im naheliegenden Parkhaus, noch genügend andere freie Parkplätze gewesen, die man hätte nutzen können. Dass ihr Auto etwas über den Stellplatz ragte, sei daher kein Problem gewesen. Das Bußgeld von etwa zehn Euro habe sie zwar bezahlt. Mit ihrer Beschwerde wolle sie nun aber die Stadt auf den Missstand aufmerksam machen. Genügend Parkplätze hat es hingegen am Stuttgarter Flughafen.

Zu wenige Mutter-Kind-Parkplätze? Stadt Neckarsulm weist Vorwürfe zurück

Auf Anfrage der Heilbronner Stimme äußert sich Andreas Bracht, Ratshaussprecher der Stadt Neckarsulm zu dem Vorfall. Dort kennt man den Fall bereits. „Beim Parken auf öffentlichen Stellplätzen gilt grundsätzlich das Gebot, platzsparend, also innerhalb der Markierungen zu parken“, erklärt er. In dem Fall der Mutter sei das Fahrzeug so geparkt gewesen, dass der Nachbarstellplatz nicht benutzt werden konnte. Daher sei auch ein Bußgeld verhängt worden, so der Sprecher weiter. Denn: „Eine Unterscheidung in leichte oder schwere Parkverstöße gibt es nicht.“ Ärger wegen eines Knöllchens hatte auch ein Kaufland-Kunde. Der Mann hatte vergessen, eine Parkscheibe für die Zeit seines Einkaufs zu stellen.

Die Anschuldigung, es gebe keine beziehungsweise nicht genügend breite Parkplätze, weist Andreas Bracht zurück. In der Innenstadt von Neckarsulm, etwa im Parkhaus Ballei, gebe es acht übergroße Stellplätze mit einer Breite von drei Metern, die auch als Familienparkplätze ausgeschildert seien.

Die Stadt Neckarsulm kümmert sich bereits darum, künftig genügend familienfreundliche Stellplätze zu haben. Es wurde damit begonnen, öffentliche Stellplätze in den städtischen Tiefgaragen sowie Parkhäusern zu verbreitern. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, werden die Parkplätze künftig eine Breite von 2,80 Meter haben. Eine Norm, wie breit Parkplätze mindestens sein müssen, gibt es außerdem nicht.

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