Im Europapark gelten für Besucher strenge Corona-Regeln - ein Überblick

Weil das Coronavirus in Baden-Württemberg weiter um sich greift, müssen auch die Besucher im Europapark aktuelle strenge Regeln befolgen - ein Überblick.
Rust - Für die meisten treuen Fans im Europapark ist es inzwischen keine Neuigkeit mehr: Um trotz des Coronavirus in Baden-Württemberg in den Park zu dürfen, ist nun schon seit Monaten einiges an Aufwand und Planung nötig. Harte Corona-Regeln im Europapark gelten bereits, seit der Park im Frühjahr nach vielen Monaten Pause wieder öffnen durfte.
Den Überblick zu behalten, fällt einigen Besuchern da mitunter schwer. Durch diverse Alarmstufen in Baden-Württemberg in den vergangenen Wochen haben sich die Regeln des Öfteren geändert. Einige Europapark-Besucher hat dieses Regel-Chaos offenbar so verunsichert, dass sie dem Park gleich ganz fernblieben.
Europapark: 2G mit Einschränkungen und kein Zutritt für Ungeimpfte
Wer einen Besuch im Europapark plant, muss sich deshalb vorab genau informieren. Der Park selbst hat diverse Informationen zu Zutrittsbeschränkungen auf seiner eigenen Website veröffentlicht.
So ist der Zutritt für Ungeimpfte aufgrund der „Alarmstufe 2“ in Baden-Württemberg derzeit komplett verboten. Für Geimpfte und Genesene ist er erlaubt, aber auch sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, allein ein doppelter Impfschutz ist nicht in jedem Fall ausreichend.
Ist die Impfung oder Genesung weniger als sechs Monate her, dürfen die Besucher ohne weiteren Test in den Park. Wessen Impfung oder Genesung länger als diese sechs Monate zurückliegt, der muss zusätzlich einen PCR- oder Antigentest vorweisen. Ein Antigentest gilt in diesem Fall 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Eine Boosterimpfung befreit von der zusätzlichen Testpflicht.
Europapark: Corona-Regeln für Kinder und Schüler bis 17 Jahre
Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre müssen keinen Test vorweisen, jedoch beim Eintritt in den Park einen Schülerausweis oder einen anderen Nachweis über ihr Alter vorlegen.
Im Europapark gilt zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Erlaubt sind dabei sowohl FFP2- als auch OP-Masken. An diese Regelung müssen sich alle Besucher ab sechs Jahren halten. Schals und Tücher werden nicht als Maske akzeptiert.