Baden-Württemberg verhängt Sperrstunde Restaurants - was jetzt gilt

Im Südwesten gilt seit dem Montag, 27. Dezember, eine Sperrstunde für Restaurants. Was Gäste nun beachten müssen.
Stuttgart - Während einerseits die festliche Stimmung an Weihnachten ihren Höhepunkt erreicht, beherrscht das Coronavirus in Baden-Württemberg wieder die Schlagzeilen. Besonders die Omikron-Variante verbreitet sich zusehends und macht der Landesregierung Sorgen. Die Frage nach einem erneuten Lockdown in Baden-Württemberg steht deshalb bereits im Raum.
Um im Kampf gegen Omikron nicht die Oberhand zu verlieren, hat die Landesregierung laut Deutscher Presseagentur (dpa) deshalb jetzt schärfere Regeln beschlossen. Die neuen Vorschriften der Corona-Verordnung treten am 27. Dezember in Kraft.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten
Schon das Weihnachtsfest selbst kommt nicht ohne Corona-Regeln aus. Wenn die Feiertage vorüber sind, will die Landesregierung in Baden-Württemberg die Corona-Verordnung aber nochmals verschärfen. Vor allem Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden dann erweitert, in der Gastronomie soll eine Sperrstunde gelten.
Für Geimpfte und Genesene gilt laut dpa ab dem 27. Dezember eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. „Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen“, berichtete das Staatsministerium. Die Landesregierung empfiehlt außerdem, in Innenräumen mit Maskenpflicht verstärkt auf FFP2 oder vergleichbare Schutzmasken zu setzen.
Corona-Regeln für Gastronomie: Sperrstunde kommt
Die Gastronomie ist ebenso von den verschärften Corona-Regeln in Baden-Württemberg betroffen. Nach Weihnachten ist ein Zusammensitzen nach 22.30 Uhr nicht mehr erlaubt - dann beginnt die Sperrstunde. Sie dauert bis 5 Uhr morgens an. Eine Ausnahme gilt laut dpa zum Jahreswechsel, in der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Veranstaltungen dürfen maximal aus 500 Zuschauern bestehen, davon seien Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse betroffen.
Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg soll zunächst bis zum 24. Januar gelten. Im Südwesten wurden noch am Donnerstagabend 493 Fälle von Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus festgestellt - 147 mehr als am Vortag. Neben den Kontaktbeschränkungen und der Sperrstunde hat die Landesregierung auch die Auflagen für Geimpfte und Genesene verschärft. Demnach sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung nur noch Menschen ausgenommen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben. Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung erhielten, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen.