Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten

In Baden-Württemberg gelten auch an Weihnachten 2021 strenge Corona-Regeln.
Stuttgart - In Baden-Württemberg gilt seit dem 20. Dezember eine neue Corona-Verordnung. Im Rahmen der Alarmstufe II sind nun auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene in Kraft getreten. Kurz vor Weihnachten sind viele Menschen verwirrt, was über die Feiertage erlaubt ist. Wie viele Personen dürfen sich dieses Jahr unter dem Weihnachtsbaum treffen? Welche Rolle spielt der Impfstatus? Und was gilt beim Weihnachtsgottesdienst? BW24 klärt auf.
Prinzipiell gelten an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen dieselben Regeln wie sonst auch. Sobald mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, müssen sich Gruppen an Weihnachten auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränken - auch, wenn sonst nur Geimpfte und Genesene dabei sind. Sprich: Wenn eine Familie, die unter einem Dach wohnt, eine ungeimpfte Person in der Familie hat, darf diese Familie nur einen einzigen Gast einladen. Menschen, die 17 Jahre alt oder jünger sind, sind von der Regel ausgenommen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten trotzdem als ein Haushalt.
Besuch von Restaurants an Weihnachten: Kein Zutritt für Nicht-Immunisierte
Bei Restaurantbesuchen gilt auch über Weihnachten 2G plus. Demnach sind hier nur Menschen zugelassen, die vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Das „plus“ steht für den Antigen-Schnelltest, dem sich Geimpfte und Genesene unterziehen müssen. Bei 2G plus haben Nicht-Immunisierte keinen Zutritt. Keinen Schnelltest brauchen Menschen, deren zweite Corona-Schutzimpfung mindestens zwei Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt sowie Menschen, die bereits dreimal geimpft („geboostert“) wurden. BW24 hat alle Infos zur Booster-Impfung in Baden-Württemberg zusammengestellt.
Durch die Verschärfung der Corona-Regeln in Baden-Württemberg zum 20. Dezember gilt jetzt auch für Geimpfte und Genesene: In geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. Neben Geimpften und Genesenen betrifft diese Regelung auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
Während für viele Bereiche Beschränkungen gelten, stehen Gottesdienste im Südwesten jedem offen - unabhängig von seinem Immunisierungsstatus. Hier gilt also weder 3G noch 2G plus oder ähnliches.
Droht Verschärfung der Corona-Regeln an Weihnachten? Bundesregierung berät
Aufgrund der aktuell zugespitzten Lage durch die Omikron-Variante könnte die Regierung die Regeln für Weihnachten und zum Jahreswechsel nochmal verschärfen. Am Dienstag, 21. Dezember, beraten Bund und Länder über noch strengere Corona-Regeln. Der Expertenrat der Bundesregierung plädierte am Sonntag, 19. Dezember, für eine Verschärfung der Maßnahmen.