Schuhgeschäft bei Schwäbisch Hall
Keine Lust auf Maskenpflicht: Mann bespuckt in Baden-Württemberg eine 20-jährige Verkäuferin
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Wegen des Coronavirus in Baden-Württtemberg herrscht seit dem 27. April Maskenpflicht in Geschäften. Ein Mann aus Schwäbisch Hall sah das jedoch nicht ein und bespuckte eine Verkäuferin.
- Seit dem 27. April herrscht in Baden-Württemberg aufgrund des Coronavirus eine Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Ein Mann in Crailsheim-Roßfeld widersetzte sich den Verordnungen und betrat ohne Schutzmaske ein Schuhgeschäft.
- Ein Mitarbeiter des Geschäfts wies ihn auf die Maskenpflicht hin. Der Mann zeigte sich uneinsichtig und bespuckte eine Verkäuferin.
Schwäbisch Hall - Wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg herrschen Einschränkungen für das tägliche Leben. Neben Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbot gilt seit dem 27. April in Baden-Württemberg die Corona-Maskenpflicht in Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut der Coronavirus-Verordnung ist es nicht erlaubt Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn ohne eine Maske zu betreten, die Mund und Nase bedeckt.
Ein Mann in Crailsheim-Roßfeld (Landkreis Schwäbisch-Hall) betrat am Mittwoch gegen 9:10 Uhr ohne Schutzmaske ein Schuhgeschäft in der Haller Straße. Ein Mitarbeiter wies ihn darauf hin, dass er wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg ohne Maske das Geschäft nicht betreten dürfe. Der 24-Jährige zeigte jedoch keine Einsicht und widersetzte sich der Maskenpflicht.
Trotz Coronavirus in Baden-Württemberg weigert sich der Mann, eine Schutzmaske zu tragen
Der 24-jährige Mann weigerte sich nach Angaben der Polizei auch nach mehreren Hinweisen, in dem Schuhgeschäft nahe Schwäbisch Hall eine Maske aufzusetzen. Auch mehrere Hinweise der Mitarbeiter auf die Coronavirus-Verordnung in Baden-Württemberg halfen nicht. Stattdessen spuckte der Mann erst auf den Boden des Geschäfts. Dann bespuckte er nach Angaben der Polizei Aalen eine 20-jährige Verkäuferin des Schuhgeschäfts.
Der Mann erhält nun eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, weil der das Schuhgeschäft im Kreis Schwäbisch Hall ohne Maske betreten hatte. Dazu kommt eine Anzeige wegen Körperverletzung durch das Bespucken der Verkäuferin. Die Polizei ahndet außerdem den Verstoß gegen die Maskenpflicht, die aufgrund des Coronavirus in Baden-Württemberg rechtlich bindend ist. Auch nach der Tat zeigt der Mann keine Einsicht. Nach Polizeiangaben betrat er am selben Tag einen Baumarkt - auch diesmal ohne Schutzmaske.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Widerstand gegen Maskenpflicht ein verbreitetes Problem
In der Nacht auf Mittwoch war es in Backnang (Rems-Murr-Kreis) bereits zu einem ähnlichen Fall gekommen. Ein 23-Jähriger widersetzte sich der Polizei und bespuckte einen Sanitäter. Wie die Polizei Aalen mitteilt, wurde auch ein Polizist bei der Auseinandersetzung verletzt.
#Widerstand - #Sanitäter bespuckt und #Polizist verletzt
— Polizei Aalen (@PolizeiAalen) May 13, 2020
Massiv Widerstand gegen Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sowie der #Polizei leistete ein 23-Jähriger in der Nacht auf Mittwoch in #Backnang.PM➡️https://t.co/4wgB8kksh2 pic.twitter.com/TG4n2Z94hf
Die Maskenpflicht, die wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg eingeführt wurde, sorgt in Teilen der Bevölkerung für Unmut. Viele sehen die Maßnahme als übertrieben an und sehen ihre Grundrechte verletzt. Am Gericht in Mannheim hat eine Frau eine Klage gegen die Maskenpflicht eingereicht. Die Auflage verstößt ihrer Meinung nach gegen die Menschenwürde. Sie fühle sich mit einer Maske „der Lächerlichkeit preisgegeben“. Am Sonntag stahl ein Mann in einer Tankstelle in Tuttlingen 40 FFP-2-Masken und verschenkte sie an andere Kunden. Er hatte sich zuvor wütend über den hohen Preis der Schutzmasken geäußert.
Die Polizei Stuttgart nahm im Stadtteil Feuersee eine Frau fest. Sie bespuckte und beschimpfte mehrere Passanten auf der Straße. Solche Handlungen sind wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg besonders gefährlich.