Coronavirus in Baden-Württemberg: Diese Lockerungen gelten ab dem 4. Mai
Aufgrund der langsameren Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg treten ab dem 4. Mai einige Lockerungen der Maßnahmen gegen Covid-19 in Kraft.
- Das Coronavirus in Baden-Württemberg bestimmt seit Wochen den Alltag der Bürger - nun gibt es erstmals weitreichende Lockerungen.
- Ab dem 4. Mai öffnen trotz Covid-19 Schulen, Geschäfte, Friseure, Zahnärzte und Kirchen unter teils strengen Hygieneauflagen.
- Ab dem 6. Mai sind auch Museen, Zoos und Spielplätze in Baden-Württemberg wieder geöffnet - allerdings gibt es Ausnahmen.
Stuttgart - Seit Wochen müssen sich Bürger wegen der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg in vielen Lebensbereichen einschränken. Die Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 werden nun jedoch schrittweise gelockert, denn das Coronavirus verbreitet sich mittlerweile langsamer als noch vor einigen Wochen.
Weil die Maßnahmen gegen Covid-19 erste Erfolge zeigen, gelten ab dem heutigen 4. Mai trotz Coronavirus in Baden-Württemberg einige Lockerungen. Laut der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg dürfen unter anderem Geschäfte, Friseure und Zahnärzte wieder öffnen. Ab dem 6. Mai folgen Museen, Zoos und Spielplätze. Doch es gibt auch Einschränkungen und Ausnahmen.

Coronavirus in Baden-Württemberg: Schulen öffnen schrittweise und unter Auflagen
Der Schulbetrieb startet trotz Coronavirus in Baden-Württemberg ab dem 4. Mai - allerdings eingeschränkt und schrittweise. Zunächst sollen nur etwa 330.000 Schüler in Baden-Württemberg an die Schulen zurückkehren, es gelten strenge Hygienevorschriften. Das sind all jene Schüler, bei denen in diesem oder im kommenden Jahr Abschlussprüfungen anstehen. Unterricht an Musikschulen soll vereinzelt wieder möglich sein und auch die Berufsschulen in Baden-Württemberg öffnen trotz Covid-19 wieder stufenweise. Die Bestimmungen zu den Lockerungen hat das Kultusministerium in einer Verordnung bekanntgegeben.
Im nächsten Schritt sollen die Kinder der vierten Klasse wieder an ihre Schulen zurückkehren. Das Kultusministerium in Stuttgart plant, trotz des Coronavirus alle 1,5 Millionen Schüler von Baden-Württemberg noch vor den Sommerferien in die Schulen zurückzuholen.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Hochschulen bleiben geschlossen, Ausgangssperre in Pflegeheimen ist aufgehoben
Universitäten und Hochschulen bleiben zur Eindämmung des Coronavirus in Baden-Württemberg hingegen weiterhin geschlossen. Seit dem 20 April finden Vorlesungen online statt. Auch Kindergärten und Kindertagesstätten dürfen wegen des Coronavirus bislang nicht öffnen. Dafür wurde die Notbetreuung im Land ausgeweitet. Eine Sonderregelung gibt es für Hochschulbibliotheken: Unter bestimmten Auflagen zum Infektionsschutz dürfen diese öffnen.
Eine Lockerung der Maßnahmen gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg gibt es auch in Pflegeheimen. Ab dem 4. Mai ist die Ausgangssperre für Bewohner von Pflegeeinrichtungen aufgehoben. Die Heimbewohner dürfen laut aktueller Corona-Verordnung von Baden-Württemberg das Pflegeheim ab sofort wieder ohne triftigen Grund verlassen. Allerdings wurden zusätzliche Hygienevorschriften eingeführt - beispielsweise sind die Bewohner zwei Wochen lang zum Tragen einer Schutzmaske in Gemeinschaftsräumen verpflichtet, wenn sie das Pflegeheim verlassen haben. Zum Schutz vor Covid-19 gilt seit dem 27. April in Baden-Württemberg generell eine Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Alle Geschäfte dürfen öffnen, Gottesdienste und Trauerfeiern dürfen stattfinden
Ab dem heutigen 4. Mai dürfen trotz der weiteren Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg auch Geschäfte öffnen, deren Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Warteschlangen sind von den Ladenbesitzern jedoch zu vermeiden. Ebenso müssen sie darauf achten, dass zwischen den Kunden ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten wird. Weiterhin gilt wegen Covid-19: Nur eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist erlaubt. Ebenfalls ab heute geöffnet sind Friseure, Zahnärzte und Fußpflege-Studios - unter Einhaltung von Hygieneauflagen.
Auch Gottesdienste können ab sofort unter bestimmten Auflagen stattfinden. Kirchen, Moscheen und Synagogen dürfen wieder öffnen, Beerdigungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete mit bis zu 50 Personen sind ebenfalls wieder gestattet. Zum Schutz vor dem Coronavirus in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium eine Verordnung mit Vorkehrungen herausgegeben, die bei Gottesdiensten und Bestattungen eingehalten werden müssen.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Ab 6. Mai sind Spielplätze, Museen und Zoos geöffnet
Ab kommenden Mittwoch, 6. Mai, dürfen trotz der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg zudem Spielplätze, Museen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Tiergärten und Zoos öffnen. Damit erfolgt ein großer Schritt zu mehr Normalität in der Corona-Krise. In einer Regierungserklärung Ende April hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Bürger angesichts der Covid-19-Krise auf einen langen Alltag mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg vorbereitet. Kretschmann sagte, eine schnelle Rückkehr zur Normalität werde es erst mit einem Impfstoff geben - das werde viele Monate dauern. Dennoch soll den Bürgern trotz des Coronavirus so viel Freiheit ermöglicht werden, wie es der Schutz der Gesundheit zulässt.
Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums wird die Wilhelma in Stuttgart allerdings erst ab dem 11. Mai öffnen und nur eine beschränkte Anzahl von Besuchern zulassen. Um die Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg weiter einzudämmen, will die Wilhelma den Besucherstrom stark kontrollieren. In zwei Zeitfenstern pro Tag dürfen jeweils 2.000 Menschen mit Mundschutz in den Zoo. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Schutzmaske tragen. Das Blühende Barock in Ludwigsburg will am kommenden Mittwoch öffnen. Am Donnerstag folgen Außen- und Parkanlagen der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten. Mit einer Beschränkung für Besucher machen dann auch die Schlossgärten Weikersheim (400 Personen) und Schwetzingen (800 Personen) wieder auf. Die Innenräume der Monumente sind erst ab dem 12. Mai wieder offen. Der Schlossgarten in Karlsruhe ist bereits wieder geöffnet - allerdings nur bis 19 Uhr, um abendliche Treffen zu vermeiden.
Um die Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg unter Kontrolle zu halten, bleiben laut Landesregierung alle anderen Einrichtungen wie Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten vorerst weiterhin geschlossen. Das gilt auch für Theater, Konzertsäle und Kinos. Darum erlebt ein tot geglaubter Trend gerade durch das Coronavirus ein Comeback in Baden-Württemberg.