Keine Corona-Quarantäne mehr: Isolationspflicht in Baden-Württemberg gefallen
Stuttgart - Seit dem 16. November gibt es keine Quarantäne-Pflicht mehr für Coronainfizierte in Baden-Württemberg. Was Leute, die sich mit dem Virus angesteckt haben, beachten müssen:
Update vom 15. November 2022: Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg in einer neuerlichen Pressemitteilung bekannt gibt, fällt ab Mittwoch, den 16. November 2022 die Isolationspflicht für Coronainfizierte in Baden-Württemberg. Bereits vergangenen Freitag (11. November) hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt. Heute nun hat das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, morgen tritt sie in Kraft.
Keine Corona-Quarantäne in Baden-Württemberg mehr: Das müssen Infizierte jetzt beachten
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch (16. November) nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. „Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor“, heißt es von Seiten des Ministeriums.
Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, ist nach der neuen Regelung eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorgesehen. „Diese gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. So können auch positiv getestete Personen, wenn es deren Gesundheitszustand zulässt, beispielsweise einkaufen oder an der frischen Luft spazieren gehen“, so die Mitteilung.
Corona-Quarantäne in Baden-Württemberg wird aufgehoben: Regeln für Pflegeeinrichtungen
Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. „Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen“, heißt es weiter.
Positiv getestete Personen dürfen mindestens fünf Tage nach dem positiven Test medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten oder dort tätig sein. „Dies gilt selbstverständlich nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden“, so die Angaben des Ministeriums. „Höhere Schutzstandards für vulnerable Gruppen halten wir selbstverständlich weiterhin aufrecht“, wird Minister Manne Lucha in der Pressemitteilung zitiert. „Daher müssen insbesondere in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen nach wie vor strengere Regeln für positive Getestete gelten“.
Neben medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten diese höheren Schutzstandards auch in Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten. (fas/PM)
Keine Corona-Quarantäne mehr: Baden-Württemberg hebt Isolationspflicht auf
Erstmeldung vom 11. November 2022: Die Isolationspflicht gilt seit Beginn der Pandemie als eines der effektivsten Werkzeuge im Kampf gegen das hartnäckige Coronavirus. Das Prinzip ist denkbar einfach: Wer Zuhause bleibt, kann außerhalb der eigenen vier Wände niemanden anstecken. Nun kippt Baden-Württemberg neben drei weiteren Bundesländern die Isolationspflicht komplett. Ein bedeutsamer Schritt nach mehr als zwei Jahren Corona-Politik. HEIDELBERG24 berichtet, was es mit der Änderung auf sich hat:
Baden-Württemberg hebt Isolationspflicht auf: „Menschen mehr Eigenverantwortung übertragen“
Seit 2020 wurde viel an der Isolationspflicht herumgeschraubt. Von zehn Tagen wurde die Quarantäne für positiv Getestete zwischenzeitlich auf fünf herabgesenkt. Nun soll die Verpflichtung, zuhause zu bleiben, komplett aufgehoben werden. Außer Baden-Württemberg gehen auch die Bundesländer Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein diesen Schritt, das teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag (11. November) mit.
Weiterhin heißt es in der Mitteilung: „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen.“ Die genaueren Details würden jedoch noch ausgearbeitet. Gesundheitsminister Manne Lucha spricht von einer „neuen Phase im Umgang mit der Pandemie“. Es sei Zeit, den Menschen mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Ein tiefgreifender Schritt, während sich die sogenannte „Höllenhund“-Variante BQ.1.1 des Corona-Virus ausbreitet.
Keine Quarantäne mehr in Baden-Württemberg: Länder nehmen Beispiel an Corona-Regelung in Österreich
Damit berufen sich die Bundesländer auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit 2022 „absonderungsergänzende Schutzmaßnahmen“ gibt, die demnach keine negativen Auswirkungen hätten. Verständigt habe man sich laut Mitteilung auf gemeinsame Empfehlungen für neue Regelungen. Dazu gehöre eine Maskenpflicht in Innenräumen für positiv Getestete, die ihre Wohnung verlassen sowie ein Verbot zum Betreten medizinischer und von Pflegeeinrichtungen.
Entgegen der Aufforderung der vier Länder, die Empfehlung zur Isolationspflicht zu ändern, halten der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie das RKI an der Fünf-Tage-Regelung fest. Den Ländern ist es jedoch grundsätzlich erlaubt, sich über die RKI-Empfehlung hinwegzusetzen. Auch für die vierte Impfung gibt es eine Empfehlung der Stiko: Diese Impfstoffe eignen sich demnach besonders gut gegen die Omikron-Variante. (paw)