Seit den 80er Jahren hatte der Mann mehrfach Banken überfallen, Geld unterschlagen und dafür mehrere Jahre in Haft verbracht.
Als die Tat in Ulm geschah, war der Beschuldigte auf Bewährung frei. Auf der Attrappe und dem Schreiben aus dem Kaufhaus hinterließ er nach Angaben der Staatsanwaltschaft DNA-Spuren und machte es den Ermittlern so leicht, ihm auf die Schliche zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger des Mannes hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.