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Baden-Württemberg: Weihnachten doch noch in Gefahr? Es gibt eine Bedingung der Regierung

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Von: Violetta Sadri, Isabel Ruf

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Wie wird Weihnachten in Corona-Zeiten? Bund und Länder hatten sich auf Lockerungen geeinigt, doch Baden-Württemberg lässt sich in der Corona-Verordnung eine Hintertür offen.

Update vom 30. November: Das Land Baden-Württemberg hat die aktuellen Regeln durch eine Änderung der Corona-Verordnung* am heutigen Montag noch einmal verlängert und verschärft. Über Weihnachten sollten die strengen Regeln aber gelockert werden, um das Fest im Kreise der Liebsten feiern zu können. Diese Entwicklung war nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern* aber absehbar das berichtet echo24.de*. Trotzdem legt sich Baden-Württemberg noch nicht komplett auf diese Lockerungen fest.

In der Corona-Verordnung, die ab dem 1. Dezember gilt, sind sie zwar konkret aufgelistet. Demnach dürfen über die Weihnachtstage maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis einschließlich zählen nicht mit. Die Beschränkung auf zwei Haushalte ist für Weihnachten aufgehoben. Diese Lockerung des Kontaktbeschränkungen sollen in Baden-Württemberg laut der dpa vom 23. bis zum 27. Dezember gelten. Bund und Länder wollten hatten sich eigentlich auf Lockerungen vom 23. Dezember bis 1. Januar verständigt, dieser Zeitraum war Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann aber zu lang.

Dann folgt aber das Hintertürchen der Landesregierung in der Corona-Verordnung: „Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.“ Mitte Dezember wollen sich Bund und Länder erneut treffen, um die Corona-Lage zu bewerten. Dann wird also voraussichtlich auch entschieden, ob Baden-Württemberg die Lockerungen über Weihnachten aussetzt – falls sich die Fallzahlen dramatisch verschlechtern. Auch, ob die Ausnahme auch für Silvester in Baden-Württemberg gilt, wird noch entschieden.

Corona-Gipfel: Drastische Änderung der Corona-Regeln – So wird Weihnachten

Update vom 24. November: Die Angst vor einem einsamen Weihnachtsfest ist groß - doch in der Corona-Pandemie denkbar. Die Zahl der Neuinfektionen* sinkt nur langsam, sodass schon feststeht, dass Bund und Länder ihren Lockdown beim nächsten Corona-Gipfel am 25. November verlängern wollen. Eine wichtige Frage wird jedoch vorab geklärt: Die Länder haben über Silvester und Weihnachten entschieden.

Derzeit gelten bereits strenge Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen sowie im privaten Raum dürfen maximal 10 Leute aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen. Für Weihnachten und Silvester, also für den Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar, sollen lockerere Regeln gelten: Treffen zwischen einem Haushalt und haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen sind dann erlaubt, berichtet die Deutsche Presse Agentur (dpa). Kinder bis 14 Jahren seien davon ausgenommen, hieß es in einer Beschlussvorlage.

Dafür sollen die Bürger vor den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige Selbstquarantäne gehen. Dies kann durch vorgezogene Weihnachtsferien ab dem 19. Dezember unterstützt werden. Damit soll das Risiko neuer Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten gesenkt werden. Was am Ende genau gelten wird? Darüber beraten Bund und Länder am Mittwoch, 25. November.

Lockdown-Verlängerung? Härtere Corona-Regeln geplant – Ausnahmen an Weihnachten

Erstmeldung vom 23. November: Wie geht es in der Corona-Pandemie für Deutschland weiter? Seit dem 2. November gilt für vier Wochen ein Teil-Lockdown mit verschärften Corona-Regeln* unter anderem für Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Kontaktbeschränkungen. Doch trotz dieser Maßnahmen entwickelt sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus deutschlandweit nicht wie erhofft.

Zwar nimmt das exponentielle Wachstum ab und die Infektionszahlen haben sich stabilisiert, doch die Anzahl der neuen Corona-Fälle reduziert sich kaum oder nur sehr langsam – so auch in Baden-Württemberg*, wie echo24.de* berichtet.

Vor Corona-Gipfel: Länder beraten über Teil-Lockdown und weitere Regeln

In der vergangenen Woche hatten sich Bund und Länder zu einem Corona-Gipfel* getroffen, um die verschärften Maßnahmen und deren Wirkung zu bewerten. Dabei hätte Bundeskanzlerin Angela Merkel gerne bereits weitere Corona-Regeln festgelegt. Am Mittwoch, 25. November ist nun das nächste Bund-Länder-Treffen geplant – und dieses Mal soll es ernst werden.

Bereits vorab wollen die Länderchefs laut der Deutschen Presse-Agentur ihre Linie abstimmen. Für dieses Gespräch gibt es bereits einen Beschlussentwurf über weitere Corona-Maßnahmen vom Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller. Die Vorschläge sind demnach bisher nur unter den SPD-Ländern abgestimmt. 

Das Wichtigste vorneweg: Die Menschen müssen sich angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns im Dezember einstellen. Die Bundesländer planen außerdem, die Beschränkungen an einigen Stellen zu verschärfen – besonders in den Hotspots. Außerdem sind abweichende Regeln für die Weihnachtsfeiertage geplant, damit Weihnachten zumindest in gewissem Maße im Kreise der Liebsten möglich ist.

Coronavirus: Verlängerung des Teil-Lockdowns und weitere Maßnahmen geplant

Die Beschlussvorlage des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz sieht für Dezember folgende weitere Corona-Regeln vor:

Private ZusammenkünfteAb dem 1. Dezember bis zum 17. Januar sollen private Zusammenkünfte auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sollen davon ausgenommen sein.
KontaktbeschränkungenDie im November geltenden Regeln sollen vorerst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und mit sinkender Tendenz können schon davor von den Regeln abweichen. Wird bis 20. Dezember deutschlandweit keine sinkende Tendenz erreicht, werden die Maßnahmen immer wieder um 14 Tage verlängert, bis eine signifikante Senkung erreicht sei. Die Bürger sollen möglichst zu Hause bleiben und nicht notwendige Kontakte vermeiden.
MaskenpflichtLaut Beschlussvorlage soll jede Person in „geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“ eine Maske tragen. Das gilt auch unter freiem Himmel, wenn sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten.
ArbeitsplatzWeiterhin sollen Arbeitgeber Home-Office ermöglichen. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten soll eine Maskenpflicht gelten. Ausnahme ist der Arbeitsplatz, wenn dort ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
SchulenIn Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sollen Schüler ab der siebten Klasse auch im Unterricht Maske tragen. Weitere Maßnahmen wie Wechselunterricht sollen länderspezifisch geregelt werden. Auch eine Teststrategie für Schulen wird vorgeschlagen: Tritt in einer Klasse ein Corona-Fall auf, sollen sämtliche Schüler dieser samt betroffener Lehrkräfte für fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag soll es für alle einen Schnelltest geben. Bei negativem Ergebnis können alle wieder an die Schule.
UniversitätenHochschulen und Universitäten sollen auf digitale Lehre umstellen.
SilvesterDer Verkauf, der Kauf und das Zünden von Feuerwerk soll in diesem Jahr verboten werden. Ziel ist es, die Einsatzkräfte und Krankenhäuser zu entlasten und Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu überlasten.
GottesdiensteMan solle mit Religionsgemeinschaften über Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte sprechen. Ziel ist eine Kontaktreduzierung. Große religiöse Veranstaltungen sollen vermieden werden.
ReiserückkehrerDie häusliche Quarantäne für Reiserückkehrer soll einheitlich auf zehn Tage festgelegt werden.

Bund-Länger-Treffen wegen neuer Corona-Regeln: Ausnahmen für Weihnachten geplant

Die Verlängerung des Teil-Lockdowns und die neuen Corona-Regeln sollen im Dezember gelten – also eigentlich auch über Weihnachten und Silvester. Allerdings sieht die Vorlage der Länder über die Weihnachtsfeiertage und eventuell auch über den Jahreswechsel Ausnahmen vor. Dadurch soll ein Weihnachtsfest im kleinen Kreise von Familie und Freunden möglich sein. Trotzdem sind in dem Entwurf noch rechteckige Klammern vorhanden. Hier muss über den Inhalt noch konkreter beraten werden.

Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Personenobergrenze für die „Zusammenkünfte innen und außen“ vom 21. bis zum 27. Dezember erweitert werden. Dann wären über Weihnachten Treffen eines Haushalts mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal fünf Personen insgesamt erlaubt. Es gibt aber auch die Überlegung, diesen Zeitraum bis zum 3. Januar auszudehnen – dann wären kleinere Silvester-Feiern möglich – und die Personenobergrenze auf maximal zehn Personen zu erweitern. Der Appell: Wo immer möglich solle man sich vor und nach den Feiertagen in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben.

Im Dezember ist eine Verlängerung des Teil-Lockdowns geplant. Allerdings sollen über Weihnachten Ausnahmen der Corona-Regeln gelten.
Im Dezember ist eine Verlängerung des Teil-Lockdowns geplant. Allerdings sollen über Weihnachten Ausnahmen der Corona-Regeln gelten. © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Böller-Verbot wird seit Jahren bereits aus Umweltschutzgründen diskutiert. Jetzt wird es wegen Corona ernst. Auch in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart wurde ein Feuerwerksverbot diskutiert*, zuletzt war eine Entscheidung gefallen. Einige Märkte haben Böller bereits aus ihrem Sortiment genommen, auch bei Lidl, Aldi und Co. ist ein Verzicht vom Verkauf von Feuerwerkskörpern* Thema. *echo24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

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