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Alarmstufe in Baden-Württemberg: Was jetzt beim Friseur-Besuch gilt

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Von: Carolin Freytag

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Ein Friseur färbt einer Kundin die Haare.
Die Corona-Testpflicht ist für viele Friseure eine Herausforderung. © Christophe Gateau/dpa

In Baden-Württemberg ist am Mittwoch, 17. November, die sogenannte Corona-“Alarmstufe“ in Kraft getreten. Damit gilt landesweit in vielen Bereichen 2G. Was bedeutet das für den Besuch beim Friseur?

Stuttgart - Für Ungeimpfte wird es wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg und der damit nun in Kraft getretenen Alarmstufe ungemütlicher. Vieles, was ihnen bisher ohne Weiteres oder mit Test offenstand, bleibt ihnen jetzt verwehrt. Restaurants, Kinos, Museen, Schwimmbäder - hier ist der Zugang nicht mehr möglich.

Im Land Baden-Württemberg gilt seit diesem Mittwoch, 17. November, in vielen gesellschaftlichen Bereichen die 2G-Regelung. Das bedeutet, in nahezu allen Bereichen, die nicht zur lebensnotwendigen Grundversorgung gehören, muss der Nachweis erbracht werden, dass man entweder geimpft oder genesen ist. Im Einzelhandel gilt in Baden-Württemberg trotz Alarmstufe 3G. Das heißt, Shoppen ist auch mit einem negativen Antigen-Schnelltest möglich.

Alarmstufe in BW: Beim Friseur gilt ab jetzt 3G mit PCR-Test

Aber was gilt ab jetzt eigentlich beim Friseur? Friseure zählen laut Coronaverordnung zu den sogenannten „körpernahen Dienstleistungen. Bisher war es in den ersten beiden Corona-Stufen, der Basis- und der Warnstufe, als Ungeimpfter weiterhin möglich, mit Antigentest zum Friseur zu gehen. Damit ist nun Schluss.

Ab der Alarmstufe gilt laut Verordnung in Baden-Württemberg beim Friseur das 3G+-Modell. Bedeutet: Wer nicht geimpft oder genesen ist - und das auch nachweisen kann -, braucht ab dem 17. November einen PCR-Test. Ein einfacher Antigen-Schnelltest reicht beim Friseur nicht mehr aus.

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