„Alarmstufe in Baden-Württemberg“: Ungeimpften wird vielerorts Zutritt verboten

Ab dem 17. November ist es soweit: Die Alarmstufe in Baden-Württemberg tritt in Kraft. Diese bringt mit 2G viele Einschränkungen für Ungeimpfte mit sich.
Stuttgart - Da die Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg in den vergangenen Wochen wieder stark zugenommen hat und im Land am zweiten Werktag in Folge die Zahl von 390 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen überschritten wurde (424, Stand: 16. November, 16 Uhr), wird die letzte Eskalationsstufe der geltenden Corona-Verordnung eingeleitet.
Bei der Alarmstufe wird vor allem auf die 2G-Regel gesetzt. Das bedeutet: Vieles, das sich im öffentlichen Leben von Baden-Württemberg abspielt, wird nur noch Geimpften und Genesenen ermöglicht. Ungeimpfte dürfen beispielsweise nicht mehr in die Innenräume von Restaurants, sowie in Museen, Kinos, Ausstellungen, Freizeitparks und Bäder.
Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Auch die Teilnahme an Veranstaltungen bleibt Ungeimpften verwehrt. In der Landesregierung wird derzeit diskutiert, wie größere Events wie Weihnachtsmärkte stattfinden sollen, deren Absage für viele Menschen keine Lösung wäre. Das zeigte eine BW24-Umfrage vom Dienstag.
Auch beim Sport gilt fortan 2G. So dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen etwa ins Fitnessstudio, zum Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten, die Indoor stattfinden. Eine außerordentliche Kündigung und Beitragsbefreiung in Fitnessstudios ist im Einzelfall möglich, wie wa.de* berichtet. Beim Outdoor-Sport gibt es etwas mehr Freiheiten: Dort gilt 3G, jedoch mit PCR-Testpflicht.
Ein wesentlicher Einschnitt für ungeimpfte Personen: Für sie gelten ab Mittwoch strenge Kontaktbeschränkungen. So darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Für Geimpfte und Genesene, sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren, gilt dies nicht.
Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler jetzt auch wieder am Platz
Auch an den Schulen in Baden-Württemberg gibt es, bedingt durch die Alarmstufe, eine wesentliche Veränderung: Die Maskenpflicht am Platz kehrt zurück. An der Testpflicht- und häufigkeit wird nicht gerüttelt. Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin dreimal in der Woche einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.

Für Arbeitnehmer ändert sich nach dem Wechsel von der Warn- in die Alarmstufe nichts. Nach wie vor gilt eine Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte und Selbstständige mit Kontakt zu externen Personen. Zwei Tests pro Woche sind notwendig - entweder über den Arbeitgeber oder anderweitig.
Ausnahmen von der strikten 2G-Regelung
Wer im Hotel übernachten, zum Friseur oder ins Nagelstudio will, muss nun einen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für die Außengastronomie.
Im Einzelhandel gilt die 3G-Regelung und somit eine Testpflicht; hier ist jedoch ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Einen Überblick zu den Testzentren im Südwesten gibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Weder eine Testpflicht noch 2G gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, auf Märkten im Freien, bei Abhol- und Lieferangeboten sowie Religionsveranstaltungen. Hier muss lediglich eine Maske getragen werden.*wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.