Nach Abmahnung: Münchner Gründer holt zum Gegenschlag aus - „werde alle Tesla Ladesäulen stilllegen lassen“
Tesla wirft einem Münchner Start-up Rufschädigung vor, da der Gründer vor den nicht eichkonformen Wallboxen warnte. Dieser holt nun zum Gegenschlag aus.
Update vom 14. Dezember, 11.54 Uhr: Der Gründer des Münchener Start-ups Wirelane hatte seine Kunden vor den nicht eichkonformen Wallboxen des E-Autobauers Tesla gewarnt und stattdessen die eigenen Wallboxen als Alternative angeworben. Der US-Konzern von Elon Musk mahnte das Start-up daraufhin ab und warf dem Gründer Rufschädigung vor. Constantin Schwaab will das allerdings nicht auf sich sitzen lassen und holt zum Gegenschlag aus. Angst davor, sich mit einem Milliardenkonzern anzulegen - der zudem auch noch der wertvollste Autobauer der Welt ist - hat Schwaab offenbar nicht. „Es muss gleiches Recht für alle gelten“, sagte er im Gespräch mit Gründerszene.
Der Wirelane-Gründer erklärte, dass Tesla durch die Arbeit des Start-ups ebenfalls profitiere, da dieses einen Beitrag zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos leiste. „Dass man uns nun juristisch abmahnt, obwohl wir wahrheitsgemäß auf einen technischen Mangel der Ladeinfrastruktur von Tesla hingewiesen haben, empfinde ich persönlich als Schikane“, sagte er. Dass er den Ruf des US-Branchenprimus mit seinem Brief an die Kunden ruiniert haben soll, sieht der Münchner nicht. Stattdessen habe er lediglich Tatsachen offengelegt.

Laut Constantin Schwaab ist sein Start-up zwar durchaus erfolgreich - die Münchner bieten Ladepunkte für E-Autos hauptsächlich für Hotel- und Restaurantgäste an - dass Tesla seine Ladepunkte kostenlos bereitstellt und diese zudem auch noch gegen deutsches Recht verstoßen, ist dem Gründer aber ein Dorn im Auge. „Das lasse ich mir nicht länger gefallen“, sagte Schwaab im Gespräch mit Gründerszene. „Wir werden in Kürze eine einstweilige Verfügung gegen Tesla beantragen. Damit plane ich alle Ladesäulen von Tesla stilllegen zu lassen, ganz konkret die Vorrichtungen in Hotels und Restaurants.“ Das hätten ihm seine Anwälte auch so geraten.
Tesla wirft Münchner Start-up Rufschädigung vor - und droht mit rechtlichen Schritten
Erstmeldung vom 25. November: München - Mit dem Hochlauf der E-Auto-Produktion wird auch die Infrastruktur an Ladesäulen in Deutschland immer weiter ausgebaut. Inzwischen haben Fahrer batterieelektrischer Modelle sogar bereits eine Auswahl an verschiedenen Ladesäulen-Anbietern mit unterschiedlichen Konditionen. Der US-Autobauer Tesla betreibt mit den Supercharger-Stationen eigene Ladesäulen, die zunehmend auch für andere Marken geöffnet werden. In Deutschland sind die 1.800 Tesla-Supercharger allerdings illegal, wie vor wenigen Monaten bekannt wurde. Grund dafür ist das in der Bundesrepublik geltende Eichrecht.
Nachdem der Verstoß der Tesla-Supercharger-Stationen gegen das deutsche Eichrecht aufgedeckt wurde, warnte der Gründer des Münchner Start-ups Wirelane seine Kunden vor der Verwendung der Ladesäulen und bot stattdessen die eigenen an, berichtet das Handelsblatt. Nun erhielt Constantin Schwaab Post vom US-Autobauer. In dem Schreiben wirft Tesla dem Münchner Unternehmen „Rufschädigung“ vor und droht mit rechtlichen Konsequenzen.
Tesla vs. Wirelane: Münchner Unternehmer warnte Kunden vor Wallboxen des US-Herstellers
Während die großen Hersteller wie Mercedes-Benz und Volkswagen sich bei den E-Autos mit den Modellen von Tesla messen lassen müssen, sind die Ladesäulen-Betreiber auch im Konkurrenzkampf mit den Superchargern. Tesla baut sein Netzwerk an Ladepunkten nämlich immer weiter aus - auch in Europa. Das große Problem ist allerdings, dass die Säulen des US-Unternehmens nicht per Tarif, sondern nach Kilowattstunde abrechnen, was ohne eichrechtskonformen Zähler nicht zulässig ist. Auf diesen Umstand hatte Wirelane-Gründer Constantin Schwaab seine Kunden im Sommer per Brief hingewiesen.
Den Brief versandte Schwaab unter anderem an Hoteliers, die in ihren Tiefgaragen Tesla-Wallboxen installiert haben, an denen die Hotelgäste normalerweise kostenlos laden können. Durch die Energiekrise versuchten manche Hoteliers die Lademöglichkeit auf kostenpflichtig umzustellen, was ohne den Zähler aber nicht möglich war. „Bei den aktuellen Strompreisen verschenken viele Hoteliers mit Tesla Destination Chargern jährlich Strom im Wert von mehr als 10.000 Euro – oder rechnen ihre Ladetransaktionen nicht eichrechtskonform ab“, schrieb Schwaab in dem Brief. Stattdessen könne man die „veralteten Tesla Destination Charger gegen moderne, eichrechtskonforme Wirelane-Ladepunkte“ austauschen.
Tesla wirft Wirelane-Gründer „bewusste Beeinträchtigung des Rufes“ vor
Von diesem Schreiben bekam offenbar auch Tesla Wind. Der E-Autobauer aus Austin (Texas) sandte deshalb ebenfalls ein Schreiben nach München, in dem er Constantin Schwaab vorwirft, die Erläuterungen an die Kunden seien verkürzt und stellten „eine bewusste Beeinträchtigung des Rufes von Tesla dar“. Zudem seien sie geeignet, „die Ware und die geschäftlichen Verhältnisse von Tesla zu verunglimpfen und herabzusetzen.“ Der Wirelane-Gründer war dem Handelsblatt zufolge davon überrascht und enttäuscht, dass sich Tesla gleich mit juristischen Drohungen bei ihm meldete.
Die Gründung von Wirelane war nämlich direkt von Tesla beeinflusst und auch der Fuhrpark der Münchener besteht laut dem Gründer ausschließlich aus E-Autos des US-Unternehmens. Als Constantin Schwaab im Jahr 2013 als einer der ersten deutschen Kunden ein Model S kaufte, wurde ihm die Limousine bei einem Event in München von Tesla-Chef Elon Musk persönlich übergeben. Damals sei er ein wirklicher „Fanboy“ gewesen, das habe sich inzwischen aber geändert. Auch die Unterlassungserklärung, die Tesla fordert, will der Unternehmer nicht unterschreiben. „Es stimmt ja, was ich geschrieben habe, und es muss gleiches Recht für alle gelten.“