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Wenden auf Privatgrund: Österreich-Urlauber soll für Wendemanöver 345 Euro zahlen

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Von: Marcus Efler

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Weil er beim Wenden mit dem Auto kurz auf Privatgrund geriet, soll ein Tirol-Tourist eine saftige Strafe zahlen. Wäre das auch in Deutschland denkbar?

In den Straßen alpiner Wintersportorte kann es manchmal ganz schön eng zugehen. Manch Autofahrer sucht dann tatsächlich sein Heil in einer Ausweichroute über die Skipiste, die meisten manövrieren sich aber dann doch irgendwie durch die Gassen.

Das tat auch ein Urlauber aus Baden-Württemberg, der im österreichischen Kitzbühel weilte. Beim Wenden in einer Sackgasse geriet er versehentlich für ein paar Sekunden auf ein Stück Privatgrund – mit den Hinterreifen zwar nur, aber vor einem Schild mit dem Text „Hier nicht wenden“. Und das reicht bereits für ein kurioses juristisches Nachspiel.

Mit Hinterrädern auf Privatgrund: Österreich-Urlauber soll für Wendemanöver 345 Euro zahlen

Gelbes Schild mit Aufschrift Wenden Verboten
Wer wendet, muss zahlen. (Symbolbild) © Torsten Krüger/Imago

Denn der Tiroler, dem das Grundstück gehört, verklagte den Touristen. Wegen „Besitzstörung“ verlangt er 345 Euro, wie der ARD-Sender SWR berichtet. Darin enthalten sind dann immerhin auch die Kosten für die offenbar lückenlose Überwachung des Fleckchens und die Kosten für den Anwalt aus Niedersachsen.

Der argumentiert laut SWR mit übermäßiger Beanspruchung der Pflasterung auf dem Privatgrund durch „regelmäßige Wendemanöver unbefugter Dritter“. Tatsächlich sollen wohl mehrere Autofahrer für ihre Wendemanöver bezahlen. Solche Abmahnungen deutscher Anwälte für Verstöße im Ausland sind rechtlich umstritten, der ADAC hat beispielsweise ein Musterverfahren wegen Fällen aus Italien angestrengt.

Mit Hinterrädern auf Privatgrund: Deutscher Autofahrer möchte nicht zahlen

Der Kitzbühel-Tourist jedenfalls mag nicht zahlen, ihm droht nun ein Verfahren in Österreich. Der SWR zitiert ihn mit den Worten: „Gefährliches Pflaster“, nach „Kitz“ möchte er angeblich nicht mehr.

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Doch auch in Deutschland können Fahrmanöver, bei denen man etwa private Einfahrten mitbenutzt, streng genommen als „Besitzstörung“ bewertet werden. Zunehmend Klagen gibt es hierzulande aber vor allem gegen Autofahrer, die auf Privatgrund parken – weniger gegen jene, die nur kurz darauf rangieren.

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