Vorteile für E-Autos: Diese Privilegien haben Autofahrer mit dem E-Kennzeichen

Wer ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybriden fährt, kann ein E-Kennzeichen beantragen. Das Kennzeichen ist keine Pflicht, bietet aber gewisse Vorteile.
Stuttgart - Mit dem Hochlauf der E-Mobilität entscheiden sich immer mehr Autofahrer für den Umstieg auf ein E-Auto. Deutsche und Franzosen wollen laut einer Studie elektrische Fahrzeuge mit hoher Reichweite. Halter von E-Autos können unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes E-Kennzeichen beantragen. Wie diese Voraussetzungen aussehen, schreibt in Deutschland das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vor.
Während das E-Kennzeichen ausschließlich für E-Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge ausgegeben werden darf, ist eine Beantragung für einen Fahrer eines solchen Fahrzeugs keine Pflicht. Ähnlich wie beim H-Kennzeichen für Oldtimer erhält der Fahrer aber auch mit dem E-Kennzeichen gewisse Vorteile.
E-Autos können grundsätzlich E-Kennzeichen bekommen, für Hybride gelten Bedingungen
Egal ob man ein E-Auto von Mercedes-Benz, Tesla oder einem anderen Hersteller fährt, die Beantragung eines E-Kennzeichens bringt Privilegien für die Halter. Rein elektrischen Fahrzeugen kann grundsätzlich ein solches Kennzeichen zugeteilt werden, für Plug-in-Hybride gelten gewisse Vorgaben. „Plug-in-Hybride dürfen höchstens 50 Gramm pro Kilometer CO₂ ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 40 Kilometern haben“, heißt es auf der Serviceseite des Landes Baden-Württemberg. „Zusätzlich muss beim Hybrid nachgewiesen werden, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das extern aufladbar ist.“
Treffen diese Bedingungen zu, kann bei der jeweiligen Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen beantragt werden und der Buchstabe E wird an das Ende der Zahlen-Buchstaben-Kombination gehängt. Das Kennzeichen soll den Kommunen folgende Möglichkeiten eröffnen:
- Parkplätze an Ladesäulen für Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren
- kostenlose Parkplätze anzubieten
- Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen sowie
- einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge anzuordnen
(Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg/Landratsamt Tuttlingen)
Mit dem Kennzeichen ist es möglich, in vielen Gemeinden Parkplätze zu nutzen und auf Sonderfahrstreifen zu fahren. Auch in Stuttgart ist das Parken für E-Autos seit zehn Jahren kostenlos. Die Stadt will das kostenlose Parken für E-Autos allerdings abschaffen. Mit dem EmoG wurde zudem ein neues Straßenzusatzschild namens „E-Auto“ eingeführt, das einen Auto mit Stecker auf blauem Grund zeigt. Dieses Schild ist zur Regelung von Bevorrechtigungen vorgesehen.
Ganz so einfach ist diese Maßnahme allerdings nicht. Wie meinauto.de berichtet, sind die Regelungen in den Gemeinden mitunter sehr unterschiedlich und man muss sich anhand der Schilder stets neu orientieren. Ansonsten kann das Parken ohne Parkschein, das mit einem E-Auto in einem Landkreis ohne Probleme geht, in einem anderen schnell zur Ordnungswidrigkeit werden. Laut dem Städtetag soll das Parken im Südwesten insgesamt teurer werden.
Umweltzonen: E-Kennzeichen befreit Fahrzeuge nicht von der Plakettenpflicht
Wer auf die entsprechende Beschilderung achtet, kann mit einem E-Kennzeichen aber in vielen Gemeinden und Städten kostenlos parken. „In Ludwigsburg können Elektromobile auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung innerhalb der angegebenen Parkdauer kostenlos abgestellt werden“, heißt es beispielsweise auf der Seite der Barockstadt. „In Esslingen am Neckar sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen von den Parkgebühren befreit“, schreibt unterwegs.esslingen.de.
Von der Plakettenpflicht für die Einfahrt in eine Umweltzone sind elektrische Fahrzeuge aber auch mit einem E-Kennzeichen nicht ausgenommen. E-Autos brauchen zusätzlich eine grüne Plakette. „Für E-Autos gibt es aktuell keine Ausnahmen“, erklärte eine Sprecherin von TÜV Süd auf Anfrage von BW24. Ausgenommen von dieser Pflicht sind allerdings Oldtimer mit einem H-Kennzeichen, obwohl gerade diese Modelle oftmals besonders viel CO₂ ausstoßen.