„Nicht Sinn der Förderung“: Regierung will gegen Missbrauch der E-Auto-Prämien vorgehen

E-Auto-Käufe werden vom Staat mit Prämien gefördert. Um Missbräuche zukünftig zu verhindern, will die Regierung die Förderung anpassen - mit Folgen für Autokäufer.
Stuttgart - E-Autos sind inzwischen weltweit auf dem Vormarsch, aktuell sind aber noch immer deutlich mehr Benzin- und Dieselmodelle auf den Straßen unterwegs. Um den Autobesitzern einen Anreiz zu bieten, vom Verbrenner auf ein E-Auto umzusteigen, fördert der Staat einen Kauf mit Prämien. Seit 2022 können Autofahrer zudem mit E-Autos Geld verdienen und eine regelmäßige Prämie einstreichen. Die Ampel-Koalition will die staatliche Förderung allerdings anpassen. Ab 2023 bekommen E-Auto-Käufer für bestimmte Modelle keine Prämie mehr.
Die staatliche Förderung für einen E-Auto-Kauf wird aber auch missbraucht, indem die Modelle nach der Mindesthaltedauer von aktuell sechs Monaten ins Ausland verkauft werden. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft deshalb, die Haltedauer deutlich zu verlängern, berichtet die Wirtschaftswoche. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die bereits im kommenden Jahr in Kraft treten könnte, hätte enorme Folgen für Autokäufer.
E-Auto-Prämie wird für Geschäftsmodell missbraucht - „Problem erkannt“
Die großen deutschen Autobauer Mercedes-Benz, BMW und VW setzen immer stärker auf batteriebetriebene Modelle. Mercedes will ab 2030 sogar nur noch E-Autos bauen und auch Porsche feiert mit dem vollelektrischen Taycan große Erfolge. Für den Kauf eines E-Autos gibt es in Deutschland aktuell Prämien von bis zu 9.000 Euro. Voraussetzung ist bislang, dass die Käufer die elektrischen Modelle mindestens ein halbes Jahr lang behalten. Dann werden viele Modelle aber ins europäische Ausland exportiert. „Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium der Wirtschaftswoche.
Der staatlich geförderte Kauf eines E-Autos und der anschließende Weiterverkauf ins europäische Ausland ist inzwischen ein regelrechtes Geschäftsmodell für Händler und Käufer geworden. „Dieses Problem hat das Bundeswirtschaftsministerium erkannt“, so das Ministerium. Die Anpassung der Förderung soll einen solchen Missbrauch künftig verhindern. „Dabei werden wir auch die Thematik der Mindesthaltedauer in den Blick nehmen. Es wird auch eine Verlängerung der Mindesthaltedauer geprüft.“
Anpassung der E-Auto-Förderung: Mindesthaltedauer könnte verdoppelt werden
Der Missbrauch der staatlichen E-Auto-Förderung hat im vergangenen Jahr große Ausmaße angenommen. „Rund 30.000 E-Autos dürften allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres als junge Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft worden sein“, sagte Stefan Bratzel, Automobilwirtschaftsprofessor und Direktor des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach, der Wirtschaftswoche. Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums sehen vor, die Mindesthaltedauer derart zu verlängern, dass die E-Autos nach Ablauf der Frist deutlich weniger wert sind.
Konkret soll die Mindesthaltedauer von aktuell sechs Monaten auf zwölf Monate verdoppelt werden. Ein Autokäufer muss sein E-Auto-Modell demnach mindestens ein Jahr lang behalten, sonst muss er die beim Kauf erhaltene Prämie zurückzahlen. Das Ministerium geht davon aus, dass ein Weiterverkauf nach zwölf Monaten deutlich weniger attraktiv sein wird. Bereits im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass E-Autos aufgrund verschiedener Faktoren rasant an Wert verlieren.
Eine solche Anpassung der Förderung könnte zwei Probleme lösen, die sich aktuell stellen. Zum einen sind auf den deutschen Straßen durch den Weiterverkauf deutlich weniger E-Autos unterwegs, als Neuzulassungen angemeldet wurden. Zum anderen „dürften allein im Jahr 2021 bis zu 240 Millionen Euro an staatlichen Fördergelder für reine Elektrofahrzeuge nicht zweckgemäß verwendet“ worden sein, wie es in einer CAM-Studie heißt. Die neuen Regeln sollen ab 2023 gelten.